
Für alle im Handel befindlichen Kawasaki Ninja ZX-6R der Jahrgänge 2024 und 2025 hat Kawasaki in den USA einen sofortigen Verkaufsstopp verhängt. Die Kawasaki-Händler in den USA sind bereits per Rundschreiben informiert worden.
Verkaufsstopp und Fahrverbot für Kawasaki Ninja ZX-6R
Für die bereits an Kunden übergebenen Fahrzeuge des Typs Kawasaki Ninja ZX-6R (2024 und 2025) gilt ein sofortiges Fahrverbot. Eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung der Fahrzeugbesitzer ist in Vorbereitung.
Drohende Motorschäden als Grund
Grund für Verkaufsstopp und Fahrverbot ist laut Kawasaki Motors USA “mögliches Festfressen der Kurbelwellenlagerbuchse Nummer 5”. Bei betroffenen Motorrädern kann es demnach zu “Leistungsverlust während der Fahrt” kommen. Das wiederum kann Irritationen des Fahrers und indirekt oder gar direkt gefährliche Situationen auslösen, im “worst case” zum Sturz führen. Immerhin 124 PS bei 13.000/min, mit Ram-Air-Effekt bis zu 129 PS nennt Kawasaki für den supersportlichen Reihenvierzylinder-Motor mit 636 Kubik – bei uneingeschränkter Funktion.
Schnellstmögliche Reparatur in Vorbereitung
Im Händler-Rundschreiben von Kawasaki Motors USA ist “die schnellstmögliche Reparatur” sowie deren “baldmöglichste Veranlassung” angekündigt. Bis dahin gilt für Händler der Verkaufsstopp, für Besitzer das Fahrverbot – in den USA. Ein amtlicher Rückruf durch die US-Behörde (NHTSA) liegt noch nicht vor (Stand 10. Juni 2025).
Kawasaki Ninja ZX-6R – Rückruf in Europa und Deutschland?
Und in Europa? In der Rückruf-Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ist noch kein entsprechender Eintrag zu finden. Auf Nachfrage von MOTORRAD hat Kawasaki Deutschland mit dieser Stellungnahme geantwortet (Stand 10. Juni 2025): “Wir sind über die Maßnahme in den USA informiert. Für Europa gibt es derzeit noch keine Ankündigungen. Kawasaki Motors Europe wird bei Bekanntwerden einer Aktion zeitnah alle Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs persönlich über die Maßnahmen informieren. Unabhängig davon können sich Fahrzeughalter jederzeit über unsere europäische Internetseite KTISC FIN-Abfrage für Kunden unter Eingabe Ihrer Fahrgestellnummer informieren, ob eine Aktion für Ihr Fahrzeug vorliegt. Wenn bei dem gelb/rot markierten Rückruf-Symbol keine Informationen angezeigt werden, dann gibt es zu diesem Zeitpunkt keine Aktionen für das Fahrzeug.”
